Donnerstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Allein-erziehend.org » Sorgerecht nach Umgangsverweigerung entzogen

Infos für Alleinerziehende
Urlaub für Alleinerziehende

Kategorien

Kinder haben ein Recht auf ungestörten Umgang mit beiden Elternteilen. Das sah eine alleinerziehende Mutter aus Bayern jedoch anders und verweigerte kontinuierlich dem Vater den Umgang mit dem gemeinsamen 10-jährigen Sohn. Um weiteren Schaden von dem Kind ab zu wenden, entzog jetzt das zuständige Amtsgericht in München der Mutter das Sorgerecht.

Noch im Gerichtssaal wurde das Kind in die Obhut des jetzt alleinerziehenden Vaters übergeben. Das bayrische Ehepaar hatte sich vor ziemlich genau zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide Elternteile sich das Sorgerecht für den Jungen teilten, durfte der Vater seinen eigenen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren gerade fünfmal sehen. Selbst entsprechende Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer sogenannten Umgangspflegerin, die das 10 Jahre alte Kind zum Vater begleiten sollte, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen, konnten zu keiner einvernehmlichen Umgangsregelung führen.
Als die Mutter dann auch noch den Jungen ohne Zustimmung des Vaters von der aktuellen Schule abmeldete, reichte es dem Münchener Gericht. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie des zuständigen Jugendamts und eines Sachverständigen entzog die Münchener Familienrichterin der Mutter das Sorgerecht bezüglich der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge sowie der Schulwahl und übertrug es auf den Vater des 10 Jahre alten Jungen.
Die Mutter sei laut der Richterin nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zu seinem Vater unterzuordnen.


Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL


 

Einen Kommentar hinterlassen


 

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de